Neue Corona-Beschlüsse zu Präsenzlehr- und Prüfungsveranstaltungen im Wintersemester 2020/21

17. Dezember 2020 /

aktueller Stand zur Lehre im Wintersemester 2020/21 Stand: 17. Dezember 2020, 09:53 Uhr

Stand 17.12.2020
Die Landesregierung hat die allgemeinen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in den letzten Tagen nochmals verschärft. Für den Hochschulbereich hat das Wissenschaftsministerium die Aussetzung des Präsenz-Studienbetriebs und den zulässigen Ausnahmen hiervon zunächst bis zum 10.01.2021 verlängert. Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 beschlossen, dass die derzeit geltenden Regelungen zur Aussetzung des Präsenz-Studienbetriebs an der Universität Stuttgart darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters am 31.03.2021 gelten werden, unabhängig von etwaigen Lockerungen in den Corona-Verordnungen des Landes.

Weiterhin ordnet die ab dem 16. Dezember geltende Fassung der CoronaVO BW eine Schließung der Bibliotheken und Archive im Zeitraum vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 an, ohne die Möglichkeit des Ausleihverkehrs. Zusätzlich werden auch die Sportstätten und Sportanlangen an den Hochschulen bis zum 10.01.2021 für den Studienbetrieb und den Publikumsverkehr geschlossen. Sportpraktische Lehrveranstaltungen dürfen in diesem Zeitraum nicht durchgeführt werden.

Seit dem 12.12.2020 gelten in Baden-Württemberg Ausgangsbeschränkungen. Die Teilnahme an gestatteten Veranstaltungen des Studienbetriebes einschließlich der Teilnahme an Prüfungen und der Vorbereitung auf Prüfungen gelten hierbei nach der CoronaVO BW nur im Zeitraum von 5 bis 20 Uhr als triftiger Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung. Die aktuellen Fassungen der CoronaVO BW und der CoronaVO Studienbetrieb des MWK sind im Newsticker verlinkt:

Die aktuellen Fassungen der CoronaVO BW und der CoronaVO Studienbetrieb des MWK sind im Corona-Newsticker verlinkt.


Stand: 27.11.2020
Wie von der Universität bereits erwartet, wird die Aussetzung des Präsenz-Studienbetriebs verlängert. Die Verlängerung gilt zunächst bis zum Beginn der vorlesungsfreien Weihnachtspause am 23.12.2020. Das Wissenschaftsministerium hat die Universitäten in diesem Zusammenhang bereits darüber informiert, dass im Anschluss mit einer weiteren Verlängerung der Aussetzung des Präsenz-Studienbetriebs zu rechnen ist. Die Landesregierung wird in Kürze die CoronaVO BW sowie die CoronaVO MWK aktualisieren.

Sobald die aktuellen Verordnungen veröffentlicht sind, finden Sie diese in unserem Corona-News-Ticker.

Bleiben Sie gesund!

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