Anmeldeformular der Studien-/Forschungsarbeit
Notwendige Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (Muster) mit Angabe Ihres IFS-Betreuers sowie dem Beginndatum
- vollständige Leistungsübersicht
Vorgehen:
- o.g. Unterlagen als PDF-Dateien bei Herrn Seiwert einreichen
- Nach dem Rückerhalt reichen Sie bitte alle Unterlagen beim Prüfungsamt zur Anmeldung ein
Stand: 01.08.2024
Das Anmeldeformular der Bachelor- und Masterarbeit erhalten Sie vom Prüfungsamt oder (sofern die Voraussetzungen vorliegen) aus dem C@MPUS-Portal unter „meine Anträge".
Notwendige Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (Muster) mit Angabe Ihres IFS-Betreuers sowie dem Beginndatum
- Angabe in welchem Spezialisierungsfach die Forschungsarbeit angefertigt wurde (nur bei Masterarbeit)
- vollständige Leistungsübersicht
Vorgehen:
- o.g. Unterlagen als PDF-Dateien bei Herrn Seiwert einreichen
- Nach dem Rückerhalt reichen Sie bitte alle Unterlagen beim Prüfungsamt zur Anmeldung ein
Stand: 01.08.2024
Notwendige Unterlagen:
- Abtretungsformular
- Anmeldeformular
- vollständige Leistungsübersicht
- Themenstellung der abzutretenden Arbeit
- (nur für Fahrzeugtechnik Studierende: zusätzlich ein Abtretungsgesuch)
Vorgehen:
- o.g. Unterlagen als PDF-Dateien bei Herrn Seiwert einreichen
- Nach dem Rückerhalt reichen Sie bitte alle Unterlagen alle Unterlagen beim Prüfungsausschuss zur Genehmigung ein
- Danach reichen Sie bitte alle Unterlagen beim Prüfungsamt ein
Bachelorarbeit / Masterarbeit
- Antrag auf Fristverlängerung des Prüfungsamts bitte ausfüllen
- Anlage zum Antrag auf Fristverlängerung ausfüllen und von Ihrem IFS-Betreuer bestätigen lassen
- Vollständige Leistungsübersicht
- Unterlagen als PDF-Dateien bei Herrn Seiwert einreichen
- Nach dem Rückerhalt reichen Sie bitte alle Unterlagen alle Unterlagen beim Prüfungsausschuss zur Genehmigung ein
- Danach reichen Sie bitte alle Unterlagen beim Prüfungsamt ein
Forschungsarbeit
- Antrag Fristverlängerung Forschungsarbeit ausfüllen und von Ihrem IFS-Betreuer bestätigen lassen
- Vollständige Leistungsübersicht
- Unterlagen als PDF-Dateien bei Herrn Seiwert einreichen
- Nach dem Rückerhalt reichen Sie bitte alle Unterlagen alle Unterlagen beim Prüfungsausschuss zur Genehmigung ein
Studienarbeit
- Antrag Fristverlängerung Studienarbeit ausfüllen und von Ihrem IFS-Betreuer bestätigen lassen
- Vollständige Leistungsübersicht
- Unterlagen als PDF-Dateien bei Herrn Seiwert einreichen
Stand: 11.04.2025
Den ausgefüllten und unterschriebenen Übersichtsplan bitte in guter Qualität als PDF-Datei beim IFS-Lehrstuhlzimmer einreichen.
Hinweis: Im Übersichtsplan werden nur vollständige Module dargestellt. Setzt sich ein Modul aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen ("Spezielle Kapitel/Themen ...") tragen Sie bitte nur den Modulnamen und die Dozenten Ihrer Lehrveranstaltung ein. Die Inhalte der Module melden Sie nur beim jeweiligen Institut an.
Stand: 01.08.2024
Änderungen des Übersichtsplans sind grundsätzlich möglich, wenn:
- im zu ersetzenden Modul noch kein Prüfungsrechtsverhältnis entstanden ist (Prüfung bestanden oder nicht bestanden)
- Änderungen innerhalb der Spezialisierungen vom SF-Professor genehmigt wurden
Notwendige Unterlagen:
- bereits genehmigter Übersichtsplan
- neuer Übersichtsplan
- vollständige Leistungsübersicht
Vorgehen:
- o.g. Unterlagen als PDF-Dateien bei Herrn Seiwert einreichen
- Nach dem Rückerhalt reichen Sie den neuen Übersichtsplan bitte beim Prüfungsamt ein
Stand: 01.08.2024
Ein regulärer Prüfungsrücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin über C@MPUS möglich.
Im Krankheitsfall ist beim Prüfungsamt innerhalb von drei Arbeitstagen ein ärztliches Attest über Ihre Prüfungsunfähigkeit inkl. dem ausgefüllten Rücktrittsformular einzureichen.
Wiederholungsprüfungen sind am nächsten Prüfungstermin abzulegen.
Stand: 01.08.2024
Hier gibt es zwei Fallbeispiele:
- Bei einer freiwilligen Exmatrikulation, d.h. ohne, dass ein Prüfungsanspruchsverlust (EN=endgültig nicht bestanden) eingetreten ist, besteht die Verpflichtung zum Ablegen einer Wiederholungsprüfung fort! Andernfalls erhalten Sie trotz Exmatrikulation eine Verwaltungsfünf (von Amts wegen) die zum Prüfungsanspruchsverlust führen kann
- Wenn das Prüfungsamt den Prüfungsanspruchsverlust erklärt hat, kann der Studierende eine danach stattfindende Wiederholungsprüfung nicht mehr schreiben und kann somit wegen Nichterscheinens auch keine fünf erhalten.
Stand: 01.08.2024
Ja, studentische Arbeiten können an einer Universität im Ausland geschrieben werden. Gehen Sie vorab sicher, dass Sie ein Thema wählen, das am IFS betreut werden kann (Informationen zu den Themengebieten finden Sie unter "Forschung").
Stand: 01.08.2024
Sofern das Thema zum Forschungsgebiet des jeweiligen Professors passt, ja.
Auf folgender Seite finden Sie das Vorgehen hierzu.
Externe Bachelor- und Studienarbeiten sind hingegen nicht zulässig.
Stand: 01.08.2024
Sofern alle anderen Studienleistungen erbracht wurden und die Abgabe der Abschlussarbeit innerhalb der Höchststudiendauer liegt, müssen Sie zur Abgabe der Abschlussarbeit nicht mehr immatrikuliert sein.
Liegt die Abgabe hingegen außerhalb der Höchstudiendauer, benötigen Sie eine Fristverlängerung.
Hinweise:
- Sofern es sich um eine externe Masterarbeit handelt, klären Sie bitte mit dem Unternehmen, ob Sie den Studierendenstatus benötigen.
- Nach der Exmatrikulation können die Ressourcen der Uni Stuttgart (Bibliothek, Semesterticket) nicht mehr genutzt werden.
Stand: 01.08.2024
- Vor dem Ablegen einer anzuerkennenden Prüfungsleistung sollten Sie den jeweiligen Fachprofessor um vorherige Prüfung bitten. Hierzu reichen Sie bitte eine aktuelle Leistungsübersicht, Modulbeschreibung(en) anzuerkennender Module sowie einem formlosen "Antrag auf grundsätzliche Anerkennung eines Moduls" beim Prüfer (ggf. berechtigte Personen) ein.
Beim Antrag können Sie sich an folgendem Muster orientieren.
https://www.ifs.uni-stuttgart.de/.galleries/downloadgallerie/Abtretungsgesuch-FT-Muster-Forschungs--Masterarbeit.pdf - Nach Ihrer Rückkehr orientieren Sie sich bitte am Vorgehen auf "Anerkennung von Prüfungsleistungen":
https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/anerkennungen/
Um Anerkennungen unterschiedlicher Professoren vorzunehmen, empfiehlt es sich, je Modul ein neues Formular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen:
- Anerkennungsformular
- (sofern vorhanden) der im Vorfeld unterschriebene "Antrag auf grundsätzliche Anerkennung eines Moduls"
- Modulbeschreibung des anzuerkennenden Moduls
- Transcript of Records (Leistungsübersicht) der anzuerkennenden Hochschule (anzuerkennende Module farblich markieren)
Vorgehen:
- O.g. Unterlagen reichen Sie bitte beim zuständigen Professor (ggf. berechtigte Person) zur Anerkennung ein
- Nach der Anerkennung durch den Fachprofessor, lassen Sie die Unterlagen vom Prüfungsausschuss genehmigen
- Anschließend reichen Sie die Unterlagen zur Anerkennung beim Prüfungsamt ein.
Sollten Sie mehrere Module anerkennen lassen, müssen alle Dokumente gemeinsam beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Stand: 01.08.2024
Häufig gestellte Fragen zum Studium der GKM
FAQs der Gemeinsamen Kommision Maschinenbau
Fahrzeugtechnik-spezifische Informationen
FAQs für Fahrzeugtechnik-Bachelorstudierende (ganz unten auf der Seite)
FAQs für Fahrzeugtechnik-Masterstudierende (ganz unten auf der Seite)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Prüfungsamts.
Stand: 01.08.2024