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FAQs zum Thema Studieren

Institut für Fahrzeugtechnik Stuttgart (IFS)

FAQs zum Thema Abschlussarbeit, Abtretung & Co.

FAQ´s

Anmeldeformular Studien-/Forschungsarbeit

Das Anmeldeformular der Bachelor- und Masterarbeit erhalten Sie vom Prüfungsamt oder (sofern die Voraussetzungen vorliegen) aus dem C@MPUS-Portal unter „meine Anträge". 

Bitte das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular als PDF-Datei inkl. einer vollständigen Leistungsübersicht bei Herrn Seiwert einreichen. Bitte geben Sie in der Email unbedingt den Namen Ihres IFS-Betreuers sowie das Beginndatum an.

Stand: 01.08.2024

Abtretung
Sofern die Abtretung der Studien- /Forschungs- oder Masterarbeit erforderlich ist, bitte unter Angabe Ihrer beiden Spezialisierungsfächer folgendes Abtretungsformular dem Anmeldeformular beifügen und  beides digital bei Herrn Seiwert einreichen. Nach der Unterschrift des abtretenden Professors bitte vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen und anschließend beim Prüfungsamt einreichen.

 

Fahrzeugtechnik Studierende müssen zusätzlich ein Abtretungsgesuch an den abtretenden Spezialisierungsfachprofessor formulieren. Die Unterlagen reichen Sie bitte digital bei Herrn Seiwert ein. 

Weiterführende Informationen (inkl. Abtretung) finden Sie auf folgender Seite:
https://www.gkm.uni-stuttgart.de/orientierung/ansprechpersonen/pruefungsausschuesse/pa-gkm/

Stand: 01.08.2024

Bachelorarbeit / Masterarbeit / Forschungsarbeit
Antrag auf Fristverlängerung des Prüfungsamts bitte ausfüllen.
Anlage zum Antrag auf Fristverlängerung ausfüllen und von Ihrem IFS-Betreuer bestätigen lassen. 
Beide Anlagen bitte bei Herrn Seiwert und anschließend beim Prüfungsausschuss sowie dem Prüfungsamt einreichen.

Studienarbeit
Antrag auf Fristverlängerung ausfüllen und von Ihrem IFS-Betreuer bestätigen lassen.
Den Antrag reichen Sie anschließen bitte beim IFS-Lehrstuhlzimmer ein.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Seite der GKM:
https://www.gkm.uni-stuttgart.de/orientierung/ansprechpersonen/pruefungsausschuesse/pa-gkm/

Stand: 01.08.2024

Den ausgefüllten und unterschriebenen Übersichtsplan bitte in guter Qualität als PDF-Datei bei Herrn Seiwert einreichen. 

Hinweis: Im Übersichtsplan werden nur vollständige Module dargestellt. Setzt sich ein Modul aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen ("Spezielle Kapitel/Themen ...") tragen Sie bitte nur den Modulnamen und die Dozenten Ihrer Lehrveranstaltung ein. Die Inhalte der Module melden Sie nur beim jeweiligen Institut an.

Stand: 01.08.2024

Eine Änderung des Übersichtsplans ist grundsätzlich wie folgt möglich:
- Änderungen von Modulen innerhalb der Spezialisierung müssen beim jeweiligen SF-Professor genehmigt werden.
- Sofern im zu ersetzenden Modul noch kein Prüfungsrechtsverhältnis (Prüfung bestanden oder nicht bestanden) entstanden ist, darf es ersetzt werden.

Den alten und neuen Übersichtsplan inkl. einer aktuellen und vollständigen Leistungsübersicht (Version alles) bitte als PDF-Datei bei Herrn Seiwert einreichen. Die genehmigte Änderung legen Sie zur Aktualisierung bitte beim Prüfungsamt vor. 

Stand: 01.08.2024

  • Die Bachelorarbeit erfordert den Besuch von 9 Seminarvorträgen (der neunte Vortrag darf Ihr eigener sein)
  • Die Studien-/ und Forschungsarbeit erfordert den Besuch von 9 Seminarvorträgen (der neunte Vortrag darf Ihr eigener sein)
  • Die Masterarbeit erfordert keine Teilnahme an anderen Seminarvorträge

    Die Teilnahme an Seminarvorträgen (Verteidigung der Thesis) dient dem Zweck, den Ablauf kennenzulernen, sich auf den eigenen Vortrag besser vorbereiten zu können und um dem Vortragenden nützliches Feedback zu geben. Die vom IFS angebotenen Seminarvorträge finden Sie innerhalb unserer wissenschaftlichen Arbeiten.

Ablauf:
• Sie loggen sich mit Ihrem Vor und Nachnamen zu den derzeit angebotenen Online-Seminarvorträgen ein
• Bitte tragen Sie Tag, Uhrzeit, Vortagstitel und Namen des Vortragenden in den Stempelbogen ein
• Sobald Sie alle erforderlichen neun Versuche besucht haben, schicken Sie den vollständig ausgefüllten Stempelbogen an das IFS-Lehrstuhlzimmer

Stand: 01.08.2024

Den vollständig ausgefüllten Übersichtsbogen reichen Sie bitte in anständiger Qualität beim IFS-Lehrstuhlzimmer ein. Sofern alle Praktika vollständig und korrekt aufgelistet sind, wird das Modul von uns im C@MPUS-Portal als bestanden verbucht.

Sollten Ihnen Testate für die KFZ-Mechatronik-Praktika fehlen, finden Sie Informationen zur Testatvergabe auf unserer Homepage:
https://www.ifs.uni-stuttgart.de/lehre/sf-und-apmb-versuche/sf-praktika-kfz-mechatronik/

Stand: 01.08.2024

Bei Krankheit vor oder während der Prüfung ist der Student in der Pflicht, sich unverzüglich beim Prüfer zu melden und innerhalb von drei Tagen ein Attest beim Prüfungsamt (Rücktrittsformular) einzureichen. Rücktritte nach der Prüfung sind nicht möglich.

Stand: 01.08.2024

Hier gibt es zwei Fallbeispiele:

  1. Bei einer freiwilligen Exmatrikulation, d.h. ohne, dass ein Prüfungsanspruchsverlust (EN=endgültig nicht bestanden) eingetreten ist, besteht die Verpflichtung zum Ablegen einer Wiederholungsprüfung fort! Andernfalls erhalten Sie trotz Exmatrikulation eine Verwaltungsfünf (von Amts wegen) die zum Prüfungsanspruchsverlust führen kann
  2. Wenn das Prüfungsamt den Prüfungsanspruchsverlust erklärt hat, kann der Studierende eine danach stattfindende Wiederholungsprüfung nicht mehr schreiben und kann somit wegen Nichterscheinens auch keine fünf erhalten.

Stand: 01.08.2024

Ja, wissenschaftliche Arbeiten können an einer Universität im Ausland geschrieben werden. Gehen Sie vorab sicher, dass Sie ein Thema wählen, das am IFS betreut werden kann (Informationen zu den Themengebieten finden Sie unter "Forschung" auf der IFS-Seite).

Stand: 01.08.2024

Sofern das Thema zum Forschungsgebiet des jeweiligen Professors passt, ja.
Auf folgender Seite finden Sie das Vorgehen hierzu.

Externe Bachelor- und Studienarbeiten sind hingegen nicht zulässig.

Stand: 01.08.2024

Sofern alle anderen Studienleistungen erbracht wurden und die Abgabe der Abschlussarbeit innerhalb der Höchststudiendauer liegt, müssen Sie zur Abgabe der Abschlussarbeit nicht mehr immatrikuliert sein.

Liegt die Abgabe hingegen außerhalb der Höchstudiendauer, benötigen Sie eine Fristverlängerung (https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/formulare/)

Hinweis: Sofern es sich um eine externe Masterarbeit handelt, klären Sie bitte mit dem Unternehmen, ob Sie den Studierendenstatus benötigen.

Hinweis: Nach der Exmatrikulation können die Ressourcen der Uni Stuttgart (Bibliothek, Semesterticket) nicht mehr genutzt werden.

Stand: 01.08.2024

  1. Vor dem Ablegen einer anzuerkennenden Prüfungsleistung sollten Sie den jeweiligen Fachprofessor um vorherige Prüfung bitten. Hierzu reichen Sie bitte eine aktuelle Leistungsübersicht, Modulbeschreibung(en) anzuerkennender Module sowie einem formlosen "Antrag auf grundsätzliche Anerkennung eines Moduls" beim Prüfer (ggf. berechtigte Personen) ein.
    Beim Antrag können Sie sich an folgendem Muster orientieren.
    https://www.ifs.uni-stuttgart.de/.galleries/downloadgallerie/Abtretungsgesuch-FT-Muster-Forschungs--Masterarbeit.pdf

  2. Nach Ihrer Rückkehr orientieren Sie sich bitte am Vorgehen auf "Anerkennung von Prüfungsleistungen": 
    https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/anerkennungen/

Um Anerkennungen unterschiedlicher Professoren vorzunehmen, empfiehlt es sich, je Modul ein neues Formular zu verwenden. 

Folgende Unterlagen reichen Sie beim zuständigen Professor (ggf. berechtigte Personen) zur Anerkennung ein:

  • Anerkennungsformular
  • (sofern vorhanden) der im Vorfeld unterschriebene "Antrag auf grundsätzliche Anerkennung eines Moduls"
  • Modulbeschreibung des anzuerkennenden Moduls
  • Transcript of Records (Leistungsübersicht) der anzuerkennenden Hochschule (anzuerkennende Module farblich markieren)

Nach der Anerkennung durch den Fachprofessor, lassen Sie die Unterlagen vom Prüfungsausschuss genehmigen und reichen sie zur Anerkennung anschließend beim Prüfungsamt ein. Sollten Sie mehrere Module anerkennen lassen, müssen alle Dokumente gemeinsam beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.

Stand: 01.08.2024

Häufig gestellte Fragen zum Studium der GKM
FAQs der Gemeinsamen Kommision Maschinenbau

Fahrzeugtechnik-spezifische Informationen 
FAQs für Fahrzeugtechnik-Bachelorstudierende (ganz unten auf der Seite)
FAQs für Fahrzeugtechnik-Masterstudierende (ganz unten auf der Seite)


Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Prüfungsamts.

Stand: 01.08.2024

Ansprechpersonen

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Andrea Litterst

 

Lehrstuhlzimmer: Studentische Angelegenheiten (Prüfungsanmeldungen etc.)

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Bernhard Bäuerle

Dr.-Ing.

Studiengangmanagement und Fachstudienberatung Fahrzeugtechnik

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Kurt Seiwert

 

Studiengangmanagement und Stundenplan-Beauftragter Fahrzeugtechnik

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